COMMEO ist im diesjährigen FOCUS-Ranking in der Kategorie „Top Wirtschaftskanzlei 2025“ für den Bereich Kartell und Wettbewerb ausgezeichnet. Wir freuen uns über die Empfehlungen von Kolleg/-innen und Mandant/-innen, die zu diesem Spitzenplatz geführt haben.
Handelsblatt / Best Lawyers 2025
Bei uns wird Teamwork groß geschrieben: COMMEO zählt erneut im Ranking des Handelsblatts in Kooperation mit Best Lawyers zu „Deutschlands besten Kanzleien“ für Kartell- und Wettbewerbsrecht im Jahr 2025. Eine besondere Auszeichnung geht an COMMEO Partnerin Stephanie Pautke als „Anwältin des Jahres 2025“ für Kartellrecht- und Wettbewerbsrecht. Auch Johanna Kübler, Dominique Wagener und Isabel Oest werden erneut als „Beste Anwältinnen 2025“ ausgezeichnet. Christoph Weinert ist als „Ones to Watch“ im Ranking vertreten.
Die Entscheidung Delivery Hero/Glovo liefert Denkanstöße für nicht-kontrollierende Minderheitsgesellschafter
Die EU-Kommission hat die Lebensmittellieferanten Delivery Hero und Glovo wegen eines Kartells in Form von Abwerbeverboten, Informationsaustausch und Marktaufteilung mit Geldbußen belegt. Das Kartell wurde durch die nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von Delivery Hero an Wettbewerber Glovo erleichtert
Deutsche Anwaltakademie – 23. Juni 2025, Online
Dr. Stephanie Pautke spricht zu: „Die Vertikal GVO – Konsequenzen für die Praxis“
Kartellrecht und Sport: Die wollen nur spielen?
Die Bedeutung der jüngsten Entscheidungen im Sportkartellrecht geht weit über den Spielfeldrand hinaus
7th ECLA Annual Competition Law Conference, 22. – 24. Mai 2025, Mallorca
Dr. Johanna Kübler im Panel zu “New powers of the competition authorities, challenges, risks”
WiWo-Top-Kanzleien 2025
„TOP Kanzlei“ und „TOP Anwalt“:
Die WirtschaftsWoche zeichnet in ihrem aktuellen Ranking neben COMMEO auch unsere vier Partnerinnen Dominique Wagener, Stephanie Pautke, Johanna Kübler und Isabel Oest für das Rechtsgebiet Kartellrecht aus.
FDI-Kontrolle 2.0 – Prüfung von Outbound-Investments
Die Europäische Kommission empfiehlt den Mitgliedsstaaten die Überprüfung bestimmter Investitionen durch EU-Investoren in Drittstaaten
Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen – Rekapitulation, erste Erkenntnisse und Ausblick
Seit dem 12. Oktober 2023 müssen M&A-Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Englisch: Foreign Subsidies Regulation – „FSR“) bei Erreichen der Schwellenwerte bei der Europäischen Kommission („Kommission“) angemeldet werden. Die Kommission, betroffenen Unternehmen und ihre AnwältInnen hatten im ersten Anwendungsjahr der FSR alle Hände voll zu tun
EuGH: Nationales Recht muss Bündelung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche ermöglichen, wenn die individuelle Geltendmachung übermäßig schwierig ist
Das Urteil des EuGH betrifft die Vereinbarkeit der deutschen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes zur kollektiven Geltendmachung von Kartellschäden über das Abtretungsmodell (Sammelklage-Inkasso) mit dem Unionsrecht
