„Sehr gutes, schlagkräftiges und sympathisches Team, das hochkarätige und komplexe Fälle bearbeitet“
JUVE Handbuch 2024/2025
„Aufgrund des großen Erfahrungsschatzes ist es Commeo auch möglich, extrem rasch zu wirklich herausfordernden Fragen Stellung zu nehmen.“
Legal 500 Deutschland 2023
„Eine sehr stabile Truppe mit einer exzellenten Fachkenntnis.“
Legal 500 Deutschland 2022
„Commeo unterstützt Mandanten seit über 10 Jahren ‘mit einer exzellenten Fachkenntnis‘ zur gesamten Bandbreite des Kartellrechts“
Legal 500 Deutschland 2022
COMMEO ist eine unabhängige auf das Kartellrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main und zählt zu den führenden Kartellrechtskanzleien Deutschlands. Fusionskontrolle, Bußgeldverfahren, Prozessführung, Vertragsberatung oder Compliance: Seit unserer Gründung im Jahr 2010 beraten wir unsere Mandanten mit einem Team erfahrener Anwälte in allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts.
Wir vertreten unsere Mandanten in Verfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission und setzen ihre Rechte vor deutschen und europäischen Gerichten durch. Über unser internationales Netzwerk an Partnerkanzleien agieren wir für unsere Mandanten über die Grenzen Europas hinaus und sind in der Lage, globale Projekte effizient zu betreuen.
Fusionskontrollverfahren
Wir beraten Unternehmen als Parteien oder Beigeladene in Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission. Unsere Beratung beginnt im Vorfeld einer Transaktion häufig mit einer ersten Risikoeinschätzung und strategischen Vor-Überlegungen und umfasst die kartellrechtliche Begleitung des Due-Diligence-Prozesses bis hin zu Compliance-Maßnahmen nach dem Closing. Unser internationales Netzwerk an Partnerkanzleien ermöglicht uns die Koordinierung komplexer multi-jurisdiktionaler Fusionskontrollverfahren.
Referenzmandate
Deutsche Fusionskontrollverfahren
EU-Fusionskontrollverfahren
Kartellverfahren
Wir beraten und verteidigen Unternehmen in deutschen und europäischen Kartellverfahren. Unsere Leistungen umfassen die Unterstützung bei Durchsuchungen von Unternehmen durch die Kartellbehörden, die Entwicklung von Verteidigungsstrategien, einschließlich der Einreichung von Kronzeugenanträgen beim Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission, sowie die Koordinierung derartiger Anträge europa- und weltweit. Zudem beraten und verteidigen wir betroffene Individualpersonen im Rahmen von Kartellverfahren des Bundeskartellamtes.
Referenzmandate
Deutsche Verfahren betreffend
Europäische Verfahren betreffend
Missbrauchskontrolle
Unsere Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Missbrauchsfragen nach deutschem und europäischem Kartellrecht umfassen unter anderem die Ermittlung der Marktstellung eines Unternehmens sowie die Prüfung und Beratung zu einseitigen Absatzstrategien (insbesondere Preis- und Rabattmodellen), Supply Management, sonstigen Liefer- und Bezugsstrategien, Lizenzmodellen oder Diskriminierungsfragen. Wir agieren im Rahmen von Missbrauchsverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission sowohl auf Seite der marktbeherrschenden Unternehmen als auch auf Seite der Beschwerdeführer. Wir stehen unseren Mandanten zudem umfassend bei der forensischen und außerforensischen Durchsetzung oder Abwehr von Missbrauchsansprüchen zur Seite.
Referenzmandate
Zu unseren Mandanten zählen führende Unternehmen insbesondere aus den Bereichen Pharma, Medizinprodukte, Chemie, IT, Medien/Werbung, Life Style-Produkte, Spielwaren, Reparaturdienstleistungen, Technologie.
Vertriebs- und Vertragskartellrecht
Unser Team ist für seinen Fokus auf vertriebskartellrechtliche sowie sonstige vertragsbezogene Fragestellungen im Markt bekannt. Zu unseren Beratungsleistungen zählen insbesondere die Gestaltung, Überprüfung und (Um-)Strukturierung von Vertriebsmodellen, wie selektiver Vertrieb, Franchising, Online-Vertrieb, Plattformmodelle, Handelsvertreter- und Kommissionärsmodelle. Ferner beraten wir zu Lizenzstrategien und -verträgen im Rahmen von Technologietransfervereinbarungen sowie zu komplexen Gemeinschaftsunternehmen und sonstigen Kooperationsverträgen zwischen Wettbewerbern, z.B. in den Bereichen Forschung & Entwicklung, Einkauf und Vermarktung.
Referenzmandate
Zahlreiche Mandate zur vertriebs- bzw. vertragskartellrechtlichen Beratung internationaler Unternehmen insbesondere aus den Industriesegmenten Automobilzulieferer, Mode und Life Style-Produkte, Sportartikel, Marken-Konsumgüter, Tierfutter, Luxuskosmetika, Pharma & Life Science, Medizinprodukte, Medien/Werbung, Chemie und Mineralöl, z.B. beim Aufsetzen selektiver Vertriebsmodelle.
Die Partner unseres Teams sind Herausgeber/Autoren der Praxiskommentare zur Vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung (4. Auflage 2019), der Gruppenfreistellungsverordnung Technologietransfer-Vereinbarungen (2005) und Mitherausgeber des Handbuchs zum Vertragshändlervertrag (5. Auflage 2015).
Commeo wurde im Rahmen der Reform der Vertikal-GVO von der EU Kommission mit der Fertigung eines Expert Reports zum Informationsaustausch im Dualen Vertrieb beauftragt.
„Sehr stark in vertriebskartellrechtlichen Fragen“
JUVE Handbuch 2024/2025
Schadensersatzverfahren
Unsere Tätigkeit umfasst die prozessuale Vertretung und außerprozessuale Beratung im Zusammenhang mit kartellrechtlich bedingten Schadensersatzklagen, insbesondere den so genannten Follow-on-Klagen, vor deutschen und europäischen Gerichten. Wir sind dabei sowohl auf Kläger- wie auf Beklagtenseite tätig und arbeiten u.a. zur Bestimmung der Schadenshöhe regelmäßig mit anerkannten Kartellrechts-Ökonomen zusammen.
Wir haben zudem erfolgreich sowohl auf Kläger- wie auf Beklagtenseite diverse außergerichtliche Vergleichsvereinbarungen (Settlements) verhandelt und abgeschlossen.
Referenzmandate
„enorme Präsenz in Schadensersatzprozessen“
JUVE Nominierung 2018, Kanzlei des Jahres für Kartellrecht
Kartellrechtliche Prozessführung
Wir unterstützen unsere Mandanten bei allen Fragen rund um die kartellrechtliche Prozessführung. Dies umfasst unter anderem die Vertretung und Verteidigung in Rechtsmittelverfahren gegen Bußgeldbescheide des Bundeskartellamtes sowie gegen Bußgeldentscheidungen der Europäischen Kommission zu den europäischen Gerichten. Ferner beraten wir im Hinblick auf Beschwerden gegen Untersagungsentscheidungen im Rahmen der Fusionskontrolle bzw. Beschwerden Dritter gegen fusionskontrollrechtliche Freigaben. Wir übernehmen die prozessuale Vertretung bei Fragen zur kartellrechtlichen Durchsetzbarkeit vertraglicher Beschränkungen insbesondere in Vertriebs- und Lizenzverträgen und begleiten bzw. verteidigen Unternehmen bei kartellrechtlichen Missbrauchstatbeständen, insbesondere im Zusammenhang mit Belieferungsansprüchen.
Referenzmandate
„Commeo […] erntet besonders im Litigation-Bereich viel Lob.“
The Legal 500 Deutschland 2021
Compliance
Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der kartellrechtlichen Compliance. Zu unseren Beratungsleistungen zählen die Durchführung interner Untersuchungen (Audits) zur Standortbestimmung bzw. Aufdeckung von Kartellrechtsverstößen sowie die Beratung bei der Gestaltung, Umsetzung und Optimierung von Compliance-Programmen. Wir schulen regelmäßig Mitarbeiter, Rechtsabteilungen und Compliance-Beauftragte (Train-the-Trainer) und unterstützen und begleiten Unternehmen und Unternehmensverbände bei kartellrechtlich sensitiven Treffen und Diskussionen zwischen Wettbewerbern, um Kartellrechtsverstöße zu vermeiden.
Referenzmandate
Im Bereich Compliance beraten wir eine Vielzahl führender nationaler und international agierender Unternehmen und Verbände, von lokalen Compliance-Maßnahmen bis hin zur Umsetzung einer weltweiten Struktur für Kartellrechtscompliance. Unsere langjährige Erfahrung ist in das von uns herausgegebene Compliance-Handbuch Kartellrecht (Dr. Jörg-Martin Schultze (Hrsg.), Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage 2021) eingeflossen. Das Handbuch informiert über die Inhalte von kartellrechtlichen Compliance-Programmen, beschreibt wie diese praktisch umzusetzen sind und widmet sich dem Krisenmanagement im Falle von behördlichen Untersuchungen.
Investitionskontrolle
Wir beraten Unternehmen im Rahmen von Transaktionen zu investitionskontrollrechtlichen Fragen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Anmeldepflichten. Zusätzlich zur deutschen Investitionskontrolle decken wir auch die Koordinierung multi-jurisdiktionaler Investitionskontrollverfahren gemeinsam mit unserem internationalen Netzwerk an Partnerkanzleien ab.
Referenzmandate
Deutsche Investitionskontrolle
Multi-nationale Investitionskontrollverfahren
International vernetzt
Commeo steht für eine kompetente Beratung in der gesamten Bandbreite des deutschen und europäischen Kartellrechts – in Deutschland, in Europa und weltweit. Wir pflegen langjährige Kontakte zu führenden Kartellrechtsexperten in allen relevanten Jurisdiktionen der Welt, die uns bei der Betreuung länderübergreifender Sachverhalte und Fragestellungen zur Seite stehen. Dazu zählen neben der Unterstützung in multi-jurisdiktionalen Fusionskontroll- oder Kartellverfahren exemplarisch die Prüfung pan-europäischer Vertriebsverträge, die Beratung in Missbrauchsverfahren zu Lizenz- und Patentstreitigkeiten oder das Aufsetzen globaler Compliance-Strukturen.
„großes Netzwerk an Partnerkanzleien“
JUVE 2023/2024
“Commeo has an excellent best-friends network”
Chambers Europe 2020
„sehr gute internationale Vernetzung“
Legal 500 Deutschland 2019