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28.08.2023

Pressemitteilung 08/2023

COMMEO berät Ger. Heinemann beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Nobilis Holding GmbH

Frankfurt am Main – August 2023  – COMMEO hat Gebr. Heinemann SE & Co. KG beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der NOBILIS Holding GmbH, der Obergesellschaft der NOBILIS-Gruppe, beraten. Verkäufer sind die Geschäftsführer der NOBILIS Holding GmbH, Herr Udo Heuser und Dr. Joachim Henseler. Während Dr. Joachim Henseler seine gesamte Beteiligung an Heinemann veräußerte, bleibt Udo Heuser an der NOBILIS Holding GmbH beteiligt.

Gebr. Heinemann ist weltweit als Groß- und Einzelhändler auf dem internationalen Reisemarkt tätig. Die Gebr. Heinemann-Gruppe betreibt vor allem Duty Free- und Travel Value Shops, in Lizenz geführte Markenboutiquen und Concept Stores an internationalen Flughäfen, Grenzübergängen sowie auf Fähren und Kreuzfahrtschiffen. Darüber hinaus beliefert Gebr. Heinemann weltweit Flughäfen, Fluggesellschaften sowie Schiffgesellschaften. Die NOBILIS-Gruppe mit Gesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz, ist im Bereich Handel und Vertrieb von Parfüm und Kosmetikartikeln tätig und erbringt in diesem Bereich als Service-Partner umfassende Dienstleistungen, insbesondere Marketingdienste zur Unterstützung des Vertriebs.

COMMEO hat die Fusionskontrollanmeldung zum Bundeskartellamt übernommen und die Anmeldung zur österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde koordiniert. Beide Kartellbehörden haben die Transaktion in der 1. Phase freigegeben.

Für Gebr. Heinemann waren Isabel Oest und Dr. Stephanie Pautke als kartellrechtliche Berater tätig.

COMMEO ist eine ausschließlich auf die Beratung im Kartellrecht spezialisierte Kanzlei. Ein gewachsenes Team erfahrener Anwälte berät nationale wie internationale Mandanten in allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts.