Franziska Lange-Schlüter berät nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts, zur Investitionskontrolle und zur europäischen Drittstaatensubventions-verordnung. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf der Beratung in Fusionskontrollverfahren vor dem deutschen Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission einschließlich des gesamten Transaktions-kartellrechts. Sie berät zudem zu missbräuchlichem Verhalten marktbeherrschender bzw. marktstarker Unternehmen, zu Kartellrechts-Compliance und zum Vertragskartellrecht.
Ausbildung und beruflicher Werdegang
Mitgliedschaften
Sprachen
Franziska Lange-Schlüter berät ihre Mandanten auf Deutsch und Englisch.