Franziska Lange-Schlüter berät nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts, zur Investitionskontrolle und zur europäischen Drittstaatensubventionsverordnung. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf der Beratung in Fusionskontrollverfahren vor dem deutschen Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission einschließlich des gesamten Transaktionskartellrechts. Sie berät zudem zu missbräuchlichem Verhalten marktbeherrschender bzw. marktstarker Unternehmen, zu Kartellrechts-Compliance und zum Vertragskartellrecht.
Ausbildung und beruflicher Werdegang
Mitgliedschaften
Sprachen
Franziska Lange-Schlüter berät ihre Mandanten auf Deutsch und Englisch.